Abschnitt A
Allgemeines
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform zwotti.ch. Sie gelten gleichermassen für alle angeschlossenen Betriebe und für alle Käuferinnen und Käufer. Abschnitt B gilt für Käufer, Abschnitt C für Höfe, die Abschnitte A und D für beide.
1.2 Im Sinne dieser AGB bedeutet:
- Hof: jeder Recyclinghof, Entsorgungsbetrieb oder vergleichbare Betrieb, der auf der Plattform Artikel anbietet, unabhängig von Rechtsform, Trägerschaft und Standort.
- Käufer: jede Person, die auf der Plattform einen Artikel erwirbt oder reserviert.
- Artikel: ein auf der Plattform angebotener gebrauchter Gegenstand.
- Bringer: die Person, die einen Gegenstand bei einem Hof abgibt. Der Bringer ist nicht Vertragspartner von Zwotti.
- Versandbetrag: der feste Betrag, den der Hof für den Versand eines Artikels festlegt und der auf der Artikelseite steht.
1.3 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung beziehungsweise der Anmeldung publizierten AGB. Änderungen für bestehende Vertragsverhältnisse richten sich nach Ziffer 15.
1.4 Die Datenschutzerklärung von Zwotti ist integrierender Bestandteil dieser AGB.
2. Die Rolle von Zwotti: Plattform, nicht Verkäuferin
2.1 Zwotti betreibt eine technische Plattform, über die Höfe gebrauchte Gegenstände im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anbieten und verkaufen. Zwotti ist weder Verkäuferin, Eigentümerin, Besitzerin noch Herstellerin oder Importeurin der angebotenen Artikel.
2.2 Der Kaufvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem anbietenden Hof und dem Käufer zustande. Zwotti wird nicht Vertragspartei dieses Kaufvertrags. Ansprüche aus dem Kaufvertrag, insbesondere aus Sachgewährleistung, sind gegenüber dem Hof geltend zu machen.
2.3 Diese Rollenverteilung wird auf jeder Artikelseite ausgewiesen. Der anbietende Hof ist mit Firma und Adresse erkennbar; Belege lauten auf den Hof.
2.4 Soweit Zwotti Zahlungen entgegennimmt, weiterleitet oder durch einen Zahlungsdienstleister abwickeln lässt, geschieht dies als Zahlstelle im Auftrag des Hofs. Daraus entsteht keine Verkäuferstellung von Zwotti.
2.5 Was ein Hof mit den bei ihm abgegebenen Gegenständen vereinbart, insbesondere seine Annahmebedingungen gegenüber Bringern, ist Sache des Hofs. Zwotti ist daran nicht beteiligt.
Abschnitt B
Bestimmungen für Käuferinnen und Käufer
3. Nutzung und Vertragsschluss
3.1 Mit der Nutzung der Plattform, spätestens mit der Auslösung einer Bestellung oder einer Zahlung, werden diese AGB anerkannt.
3.2 Die Darstellung von Artikeln stellt eine Aufforderung zur Offertstellung dar, kein bindendes Angebot.
3.3 Der Kaufvertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch den Hof oder mit der Bezahlung des Artikels zustande, je nachdem, was zuerst eintritt.
3.4 Wird ein Artikel gleichzeitig vor Ort und über die Plattform verkauft, gilt der zuerst eingegangene Zahlungseingang. Kommt ein Vertrag deshalb nicht zustande, wird eine bereits geleistete Zahlung vollständig zurückerstattet, einschliesslich eines bezahlten Versandbetrags; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
3.5 Reservationen sind während 48 Stunden gültig und verfallen danach automatisch. Sie sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Zuteilung des Artikels; massgebend bleibt Ziffer 3.4. Zwotti kann für Reservationen eine Vorautorisierung des Zahlungsbetrags verlangen. Ein Artikel, der verschickt werden soll, kann nicht reserviert werden.
4. Gebrauchte Ware: Zustand und Gewährleistung
4.1 Sämtliche angebotenen Artikel sind gebraucht. Käufer nehmen zur Kenntnis, dass gebrauchte Gegenstände Gebrauchsspuren, Alterung, Abnutzung und Mängel aufweisen können, auch solche, die bei der Erfassung nicht erkennbar waren.
4.2 Die Artikel werden ohne Prüfung auf Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit oder Verkehrssicherheit angeboten, soweit auf der Artikelseite nicht ausdrücklich anders vermerkt. Zustandsangaben und Fotos beschreiben den äusseren Eindruck im Zeitpunkt der Erfassung und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
4.3 Die Sachgewährleistung des Hofs wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Handelt der Hof im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit und ist der Artikel für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Käufers bestimmt, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr ab Ablieferung (Art. 210 Abs. 4 OR).
4.4 Nicht wegbedungen wird und ausdrücklich vorbehalten bleibt die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel (Art. 199 OR), für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR) sowie die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz (Art. 8 PrHG).
4.5 Der Käufer hat den Artikel unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und Mängel sofort, spätestens innert sieben Tagen, dem Hof schriftlich anzuzeigen (Art. 201 OR).
4.6 Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nicht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht kennt das schweizerische Recht für Verträge dieser Art nicht (Art. 40b OR).
4.7 Nimmt ein Hof einen Artikel im Einzelfall dennoch zurück und erstattet den Kaufpreis, geschieht dies freiwillig. Ein Anspruch auf Rücknahme entsteht daraus nicht, auch nicht für spätere Käufe.
5. Preise, Zahlung und Übergabe
5.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Ob und in welchem Umfang eine Mehrwertsteuer enthalten ist, richtet sich nach der Steuerpflicht des anbietenden Hofs.
5.2 Die angebotenen Zahlungsmittel werden auf der Artikelseite angezeigt. Online bezahlte Artikel werden über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt; dessen Bedingungen gelten ergänzend. Bietet der Hof es an, kann der Käufer einen reservierten Artikel bei der Abholung bar beim Hof bezahlen; Ziffer 3.4 gilt sinngemäss. Wer den Artikel verschicken lässt, bezahlt über die Plattform; Reservation und Barzahlung sind dann ausgeschlossen.
5.3 Artikel werden zur Abholung am Standort des jeweiligen Hofs angeboten. Ein Versand findet nur statt, wenn er auf der Artikelseite mit einem Versandbetrag angeboten wird. Bietet der Hof beides an, wählt der Käufer vor der Zahlung zwischen Abholung und Versand. Der Versandbetrag wird zusammen mit dem Kaufpreis bezahlt und deckt Verpackung und Porto; weitere Versandkosten fallen für den Käufer nicht an. Verschickt wird nur an Adressen in der Schweiz und in Liechtenstein.
5.3a Versand durch den Hof. Den Versand besorgt der Hof, nicht Zwotti. Er verschickt den Artikel innert drei Werktagen nach Zahlungseingang. Hat der Käufer den Artikel zehn Tage nach der Zahlung nicht erhalten, meldet er dies dem Hof. Kann der Hof nicht innert drei Werktagen belegen, dass er den Artikel verschickt hat, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten; Kaufpreis und Versandbetrag werden dann vollständig zurückerstattet.
5.4 Das Eigentum am Artikel geht mit vollständiger Bezahlung und Übergabe auf den Käufer über. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe über, bei Versand mit der Übergabe an den Transportdienstleister. Kann der Hof diese Übergabe nicht belegen, etwa mit einer Aufgabequittung oder Sendungsnummer, gehen Nutzen und Gefahr erst mit der Zustellung über.
5.4a Transportschaden. Kommt ein verschickter Artikel beschädigt an, meldet der Käufer dies dem Hof innert sieben Tagen nach Erhalt, mit Fotos von Artikel und Verpackung, und bewahrt die Verpackung auf, bis der Fall geklärt ist. Beruht der Schaden auf ungenügender Verpackung, trägt ihn der Hof. Ansprüche gegenüber dem Transportdienstleister macht der Hof geltend; was er dafür erhält, gibt er dem Käufer weiter, soweit dieser den Schaden getragen hat. Ziffer 4.5 bleibt vorbehalten.
5.5 Artikel sind innert der auf der Artikelseite genannten Frist abzuholen, mangels Angabe innert zehn Tagen. Nach unbenutztem Fristablauf kann der Hof vom Vertrag zurücktreten und den Artikel anderweitig verwerten; der Kaufpreis wird in diesem Fall zurückerstattet. Für verschickte Artikel gilt diese Ziffer nicht.
Abschnitt C
Bestimmungen für Höfe
6. Zustandekommen des Vertrags zwischen Zwotti und dem Hof
6.1 Der Hof meldet sich über das Anmeldeformular auf der Plattform an und bestätigt dabei diese AGB. Die Anmeldung ist ein Antrag auf Abschluss eines Plattformvertrags.
6.2 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Hofs durch Zwotti zustande. Zwotti bestätigt die Freischaltung in Textform. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; Zwotti kann eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
6.3 Der Vertrag richtet sich ausschliesslich nach diesen AGB. Eine gesonderte schriftliche Vereinbarung ist nicht erforderlich.
6.4 Schliessen Zwotti und ein Hof zusätzlich eine Einzelvereinbarung, so geht diese den vorliegenden AGB ausschliesslich hinsichtlich Vergütung, Konditionen, Abrechnung und ausdrücklich darin genannter Sonderleistungen vor. In allen übrigen Punkten, namentlich hinsichtlich Rollenverteilung nach Ziffer 2, Haftung nach Ziffer 12 und Datenschutz nach Ziffer 14, gehen diese AGB vor.
7. Vergütung
7.1 Keine Grundgebühr. Der Hof bezahlt weder eine Grundgebühr noch eine Aufschaltgebühr. Anmelden, Erfassen und Anbieten von Artikeln kosten ihn nichts. Für die Nutzung der Plattform schuldet der Hof ausschliesslich die Provision nach Ziffer 7.3. Kostenpflichtige Zusatzleistungen, die Zwotti künftig anbietet, gelten nur für Höfe, die sie ausdrücklich bestellen.
7.2 (aufgehoben)
7.3 Provision. Der Hof bezahlt Zwotti für jeden über die Plattform vermittelten Verkauf eine Provision von 15 Prozent des Verkaufspreises zuzüglich einer allfälligen Mehrwertsteuer, höchstens jedoch 75 Franken netto pro Artikel. Der Versandbetrag gehört nicht zum Verkaufspreis; auf ihn wird keine Provision erhoben.
7.3a Vermittelter Verkauf. Als über die Plattform vermittelt gilt ein Verkauf, wenn a) der Käufer den Artikel über die Plattform bezahlt, oder b) der Käufer den Artikel über die Plattform reserviert hat und ihn bei der Abholung beim Hof bar bezahlt (Ziffer 5.2). Verkauft der Hof einen Artikel vor Ort ohne vorgängige Reservation über die Plattform, schuldet er keine Provision; er nimmt den Artikel unverzüglich von der Plattform (Ziffer 3.4).
7.4 Die Provision wird nur bei erfolgreichem Verkauf fällig. Bei einer Rückabwicklung entfällt sie; bereits belastete Provisionen werden gutgeschrieben.
7.5 Die Zahl der angebotenen Artikel ist nicht beschränkt.
7.6 Abrechnung der Provision. Bei online bezahlten Verkäufen wird die Provision vom Kaufpreis abgezogen (Ziffer 8.2). Die Provision auf Verkäufe nach Ziffer 7.3a Buchstabe b verrechnet Zwotti mit der nächsten Auszahlung an den Hof (Ziffern 8.6 und 8.7) oder zieht sie von einer späteren Zahlung ab, die über die Plattform für den Hof eingeht. Ist das nicht möglich oder reicht der Betrag nicht aus, stellt Zwotti dem Hof den offenen Betrag in Rechnung; die Rechnung ist innert dreissig Tagen zahlbar. Über jede Provision erhält der Hof eine Abrechnung.
7.7 Zur Mehrwertsteuer. Die Beträge nach dieser Ziffer verstehen sich zuzüglich einer allfälligen Mehrwertsteuer; der Höchstbetrag nach Ziffer 7.3 ist ein Nettobetrag. Ob und in welchem Umfang auf die Vergütung von Zwotti eine Mehrwertsteuer anfällt, ist Gegenstand einer laufenden Abklärung mit der zuständigen Steuerverwaltung. Ergibt sich daraus eine Änderung der Rechnungsstellung, informiert Zwotti die Höfe vorgängig; Ziffer 15 gilt sinngemäss. Wird eine verrechnete Mehrwertsteuer nicht geschuldet, wird sie dem Hof gutgeschrieben.
8. Zahlungsfluss
8.1 Die Zahlungen der Käufer werden über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Zwotti bestimmt den Zahlungsdienstleister und die technische Ausgestaltung des Zahlungswegs.
8.2 Vom Kaufpreis werden die Provision nach Ziffer 7.3 sowie die Gebühren des Zahlungsdienstleisters abgezogen. Der verbleibende Betrag steht dem Hof zu. Ein bezahlter Versandbetrag steht ebenfalls dem Hof zu. Der Zahlungsdienstleister erhebt seine Gebühren auf dem gesamten bezahlten Betrag, einschliesslich Versandbetrag; der Hof trägt sie.
8.3 Ziffer 8.2 gilt unabhängig davon, ob die Zahlung zunächst auf ein Konto von Zwotti oder unmittelbar auf ein Konto des Hofs beim Zahlungsdienstleister fliesst. Zwotti kann den Zahlungsweg jederzeit auf eine Direktabwicklung umstellen; die wirtschaftliche Aufteilung nach Ziffer 8.2 bleibt dabei unverändert. Zwotti kündigt eine solche Umstellung mit angemessener Frist an.
8.4 Läuft die Zahlung unmittelbar auf ein Konto des Hofs, eröffnet und unterhält der Hof dieses Konto beim Zahlungsdienstleister und erbringt die von diesem verlangten Nachweise. Solange das Konto nicht aktiv ist, nimmt Zwotti die Zahlungen entgegen und zahlt sie nach Ziffer 8.6 aus.
8.5 Zwotti wendet bei Einzug, Abrechnung und Weiterleitung die Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters auf. Für Störungen beim Zahlungsdienstleister haftet Zwotti nicht.
8.6 Monatliche Auszahlung durch Zwotti. Fliesst die Zahlung auf ein Konto von Zwotti, zahlt Zwotti dem Hof den ihm nach Ziffer 8.2 zustehenden Betrag einmal im Monat aus. Stichtag ist der letzte Tag des Monats. Ausbezahlt werden die bis zum Stichtag abgeschlossenen Verkäufe, also abgeholte oder bezahlte und zum Versand bestimmte Artikel, die nicht rückabgewickelt sind, samt Versandbetrag. Zwotti überweist bis zum zehnten Tag des Folgemonats auf die Bankverbindung (IBAN), die der Hof auf der Plattform hinterlegt hat. Das Konto muss auf den Hof lauten. Mit jeder Auszahlung erhält der Hof eine Abrechnung mit den einzelnen Verkäufen, den Abzügen und allfälligen Verrechnungen. Die Überweisungskosten trägt Zwotti.
8.7 Verrechnung und Rückbehalt. Zwotti kann offene Forderungen gegenüber dem Hof mit der Auszahlung verrechnen, namentlich Provisionen aus Verkäufen nach Ziffer 7.3a Buchstabe b und Rückerstattungen an Käufer nach einer Auszahlung. Solange der Hof keine Bankverbindung hinterlegt hat, behält Zwotti den Betrag zurück und zahlt ihn mit dem nächsten Lauf nach der Hinterlegung aus. Ändert der Hof seine Bankverbindung, zahlt Zwotti erst auf die neue aus, wenn die Änderung bestätigt ist. Zurückbehaltene Beträge werden nicht verzinst.
9. Pflichten des Hofs
9.1 Der Hof erfasst Artikel wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen, insbesondere erkennbare Mängel und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit.
9.2 Beschreibungen und Preisvorschläge können auf der Plattform automatisiert erzeugt werden. Der Hof prüft diese Vorschläge vor der Veröffentlichung und macht sie mit der Freigabe zu seinen eigenen Angaben. Für freigegebene Angaben steht der Hof ein.
9.3 Der Hof bietet nur Artikel an, über die er verfügungsberechtigt ist.
9.4 Der Hof bietet keine Artikel an, deren Inverkehrbringen gegen zwingendes Recht verstösst, namentlich gegen das Produktesicherheitsgesetz, das Chemikalienrecht, das Waffenrecht oder das Lebensmittelrecht.
9.5 Ausgeschlossene Kategorien. Nicht angeboten werden dürfen Elektrogeräte, Kinderartikel sowie Gegenstände mit einer Sicherheitsfunktion. Zwotti kann einzelne Kategorien freigeben; die Freigabe wird auf der Plattform bekannt gegeben und gilt ab Bekanntgabe für alle Höfe.
9.6 Der Hof löscht vor dem Anbieten sämtliche Daten auf Datenträgern und entfernt personenbezogene Unterlagen aus Gegenständen.
9.7 Der Hof steht dafür ein, dass seine Annahme- und Weiterverkaufspraxis mit den für ihn geltenden Vorschriften, Bewilligungen und allfälligen Vorgaben seines Gemeinwesens vereinbar ist. Zwotti prüft dies nicht.
9.8 Der Hof verwendet Personendaten von Käufern, die er im Rahmen von Reservationen, Abholungen und Versand erhält, ausschliesslich zur Abwicklung. Er gibt sie nur an den Transportdienstleister weiter, soweit der Versand es erfordert, und an niemanden sonst.
9.9 Der Hof stellt Zwotti von Ansprüchen frei, die Käufer oder Dritte im Zusammenhang mit einem von ihm angebotenen Artikel oder mit einer Verletzung der Pflichten nach diesem Abschnitt gegen Zwotti erheben, soweit Zwotti diese nicht selbst zu vertreten hat.
9.10 Versand. Bietet der Hof für einen Artikel Versand an, legt er den Versandbetrag fest und verschickt nach Ziffer 5.3a. Er verpackt den Artikel so, dass er einen üblichen Transport unbeschädigt übersteht, und bewahrt den Beleg über die Übergabe an den Transportdienstleister auf, bis die Fristen nach Ziffer 4.5 und 5.4a abgelaufen sind. Mit dem Erfassen eines Versandbetrags anerkennt der Hof diese Ziffer und die Ziffern 5.3 bis 5.4a.
9.11 Rückerstattungen an Käufer nach Ziffer 3.4, 5.3a oder 5.4a umfassen den Versandbetrag. Zahlt Zwotti dem Hof nach Ziffer 8.6 aus, verrechnet Zwotti den erstatteten Betrag nach Ziffer 8.7.
9.12 Automatische Preissenkung. Der Hof kann im Hof-Bereich einschalten, dass Zwotti die Preise seiner Artikel nach der dort beschriebenen Regel und bis zu der vom Hof gewählten Untergrenze automatisch senkt. Mit dem Einschalten beauftragt der Hof Zwotti, diese Preisänderungen in seinem Namen vorzunehmen; die gesenkten Preise gelten als Preise des Hofs. Der Hof kann die Funktion jederzeit ausschalten, auch für einzelne Artikel; bereits gesenkte Preise bleiben bestehen. Zwotti zeigt den vorherigen Preis nur so lange an, wie es die Preisbekanntgabeverordnung erlaubt, und bewahrt den Preisverlauf auf, damit der Hof die Voraussetzungen auf Verlangen glaubhaft machen kann.
10. Inhalte
10.1 Mit dem Hochladen von Fotos und Texten räumt der Hof Zwotti das nicht ausschliessliche, unentgeltliche Recht ein, diese Inhalte zum Betrieb und zur Bewerbung der Plattform zu nutzen.
10.2 Weitergehende Rechte, insbesondere an Aufnahmen, die Zwotti auf dem Areal des Hofs erstellt, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
11. Dauer und Kündigung
11.1 Der Vertrag gilt ab der Freischaltung auf unbestimmte Zeit.
11.2 Beide Parteien können jederzeit auf das Ende eines Monats kündigen, ohne Angabe von Gründen und ohne Entschädigung. Die Kündigung erfolgt in Textform.
11.3 Bereits bezahlte, aber noch nicht abgeholte Artikel werden nach einer Kündigung ordentlich abgewickelt.
11.4 Zwotti kann den Zugang eines Hofs sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Täuschung oder Rechtsverletzung besteht oder wenn der Hof trotz Mahnung fällige Beträge nicht bezahlt.
Abschnitt D
Gemeinsame Bestimmungen
12. Haftung von Zwotti
12.1 Zwotti haftet nicht für die angebotenen Artikel, deren Beschaffenheit, Zustand, Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Herkunft oder Rechtsmängel. Zwotti haftet ebenso wenig für die Erfüllung des Kaufvertrags durch den Hof oder den Käufer.
12.2 Für automatisiert erzeugte Beschreibungen und Preisvorschläge übernimmt Zwotti keine Gewähr hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Massgebend ist der Artikel, wie er tatsächlich vorliegt, sowie die Freigabe durch den Hof nach Ziffer 9.2. Zwotti übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Artikel nach einer automatischen Preissenkung verkauft wird.
12.3 Zwotti entwickelt die Plattform laufend weiter und kann Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen; wesentliche Änderungen, die den Betrieb eines Hofs betreffen, kündigt Zwotti mit angemessener Frist an. Zwotti schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit und haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste, Übermittlungsfehler oder Störungen bei Dritten, insbesondere bei Zahlungs- und Versanddienstleistern.
12.4 Im Übrigen ist die Haftung von Zwotti für Schäden jeder Art im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
12.5 Zwotti haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Höfe. Soweit ein Hof im Verhältnis zwischen Zwotti und einem Käufer als Hilfsperson gelten sollte, wird die Haftung nach Art. 101 Abs. 1 OR im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR wegbedungen.
12.6 Soweit eine Haftung von Zwotti nicht nach Ziffer 12.7 zwingend besteht, ist sie je Schadenfall auf 1000 Franken begrenzt. Gegenüber Höfen ist die Haftung zusätzlich auf die Summe der Vergütung begrenzt, die Zwotti vom betroffenen Hof in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis vereinnahmt hat.
12.7 Vorbehalten bleibt in jedem Fall die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR) sowie die zwingende Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz (Art. 8 PrHG). Diese Haftung kann nach schweizerischem Recht nicht wegbedungen werden.
13. Nutzerkonten und Missbrauch
13.1 Angaben im Nutzerkonto müssen wahr und aktuell sein. Zugangsdaten sind vertraulich zu halten.
13.2 Zwotti kann Inhalte entfernen und Konten sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Täuschung oder Rechtsverletzung besteht.
14. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Zwotti. Für die auf der Plattform bearbeiteten Personendaten ist Zwotti verantwortlich. Erhält ein Hof im Rahmen der Abwicklung Personendaten von Käufern, ist er dafür eigenständig verantwortlich.
15. Änderung dieser AGB
15.1 Zwotti kann diese AGB einschliesslich der Vergütung nach Ziffer 7 ändern.
15.2 Gegenüber Käufern gilt für einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag die im Bestellzeitpunkt publizierte Fassung.
15.3 Gegenüber Höfen teilt Zwotti Änderungen mindestens dreissig Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Der Hof kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten auf diesen Zeitpunkt kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen; darauf weist Zwotti in der Mitteilung ausdrücklich hin.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.2 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
16.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände, insbesondere jener am Wohnsitz einer Konsumentin oder eines Konsumenten.